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Familienpsychologische Gutachten

Gutachten in Österreich anfechten

Auch in Österreich gibt es familienpsychologische Gutachten. Und auch solche familienpsychologischen Gutachten in Österreich kann man anfechten.

Wie ficht man Gutachten in Österreich an? Mit einer kritischen Gutachtensrezension von mir. Denn die Grundlagen sind beinahe überall gleich bzw. sehr ähnlich.

Gutachtenstandards in Österreich und Deutschland

In Deutschland gibt es die Mindestanforderungen an die Qualität für Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen. 5 gute Gründe, diese zu befolgen, habe ich hier zusammengefasst.

In Österreich hingegen gibt es die Empfehlung für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts (nicht zu verwechseln mit der Gutachterrichtlinie – Richtlinie für die Erstellung von klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Befunden und Gutachten), beide zu erhalten über das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Kann ein deutscher Jurist oder Psychologe ein österreichisches Gutachten prüfen?

Ja. Die Frage lässt sich mit einem einfachen Blick in die Empfehlungen schnell beantworten:

Das Literaturverzeichnis benennt die bekannten deutschen Experten und Bücher (Balloff, Dettenborn, Hommers, Kannnegießer, Kindler und Salzgeber).

Insbesondere werden die Mindestanforderungen dort bei Frau Kannegießer aufgeführt (S. 31)

Auf die „einschlägige“ Literatur wird dort auf S. 4 ebenfalls hingewiesen.

Die Details sind manchmal anders, aber im Grunde ident. Ein Gutachten hat immer dieselben Mindestinhalte, muss ein wissenschaftliches Vorgehen sein, die Rechtsfrage muss in eine psychologische umgewandelt werden und mehr.

Letztlich ist also das Vorgehen in Deutschland und Österreich gleich.

FAQ zu familienpsychologischen Gutachten in Österreich anfechten

Kann man ein familienpsychologisches Gutachten in Österreich anfechten?

Ja, kann man, mit Gegengutachten, methodenkritischer Stellungnahme oder einer kritischen Gutachtensrezension von mir

Wird eine kritische Gutachtensrezension in Österreich anerkannt?

Wenn das Gerichtsgutachten in der Erörterung schlüssig erscheint, braucht kein weiteres Gutachten eingeholt werden (OGH 7. 5. 2002, 7 Ob 53/02y; 14. 6. 2016, 11 Os 26/16g). Genau hier setze ich an: Ich zeige handwerkliche, formelle und wissenschaftliche Fehler auf unter Bezugnahme auf die aktuelle wissenschaftliche Literatur. Danach kann sich das Gericht von der Richtigkeit meiner Argumente überzeugen und kann daher dieses nicht einfach übergehen.
Privatgutachten müssen im Zivilverfahren – anders als im Strafprozess – stets zum Akt genommen werden, weil als Beweismittel alles in Betracht kommt, was zur Aufklärung des Sachverhaltes geeignet ist. Die Beweismittel werden in der ZPO nicht taxativ aufgezählt. Das Privatgutachten wird in der Lehre daher als „urkundlich belegtes Parteienvorbringen“ bzw. als Beweismittel im weiteren Sinn qualifiziert. Demzufolge billigt auch der OGH in Zivilsachen in stRsp den Privatgutachten den „Rang von Privaturkunden“ zu 1RA Mag. Alexander Todor-Kostic, LL.M, S. 353f.

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2 Antworten auf „Gutachten in Österreich anfechten“

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